Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mr. Snow GmbH (Stand: 01/2023)
1. GÜLTIGKEIT
Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Angebote, Aufträge und Verträge von MR.SNOW geltend. Ohne eine explizite, schriftliche Bestätigung von MR.SNOW haben abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine oder nachrangige Gültigkeit.
2. ANGEBOT - BESTELLBESTÄTIGUNG
Grundsätzlich sind unsere Angebote unverbindlich, außer es ist eine Bindungsfrist schriftlich vereinbart worden. Vom Kunden versandte Bestellungen stellen Bestellvorschläge dar; sie bedürfen der schriftlichen Annahme durch MR.SNOW. Eine Bestellung gilt nur dann als von MR.SNOW angenommen, wenn der Kunde eine Bestellbestätigung erhalten hat.
3. PREISE
Alle Preise sind für unverpackte Waren ab Werk ohne Steuern angegeben. Der Kunde übernimmt alle entsprechend des Ziellandes anfallenden Steuern, ggf. Gebühren, Versicherungsprämien, Zölle und anderen Kosten.
4. LIEFERUNG
Falls nicht eindeutig anderweitig festgelegt, gilt die Lieferung als erfolgt, sobald die Produkte, bevor sie verladen werden, in den MR.SNOW-Fabriken bereitgestellt sind. Derartige Produkte gelten zu diesem Zeitpunkt als entfernt und geliefert.
Lieferfristen sind in der Regel Schätzungen und beginnen mit der Bestellbestätigung durch MR.SNOW sowie ggf. einer in der Bestellung geforderten Voraus- oder Anzahlung. Verspätete Ausführungsfristen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Jedoch beim Überschreiten von mehr als einem Monat kann der Auftragsteller eine angemessene Nachfrist stellen. Bei Nichterfüllung dieser Nachfrist kann durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Wird die kundenseitige Auftragsausführungsfrist nicht eingehalten und dadurch die Durchführung unserer Dienstleistungen um mehr als 30 Tage verzögert, kann die bestellte Ware/Dienstleistung von uns in Rechnung gestellt und sofortige Zahlung verlangt werden.
Wenn Vorarbeiten für die Lieferung der Produkte notwendig sind, muss der Kunde diese Vorarbeiten rechtzeitig entsprechend den Vorgaben von MR.SNOW durchführen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Installation der Produkte erfüllt sind. Zu diesem Zweck muss der Kunde kostenlos jegliche und alle notwendigen Ausstattungsgegenstände, Materialien und / oder Ressourcen jeglicher Art zur Verfügung stellen. Falls der Kunde seine Verpflichtungen, die für die Installation notwendig sind, nicht korrekt und rechtzeitig erfüllt, kann MR.SNOW die Lagerung der Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden organisieren.
5. ZAHLUNG
Rechnungen sind gemäß der im Angebot festgelegten Zahlungsweise ohne Abzug zahlbar, falls nichts Anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug kann MR.SNOW Zinsen für verspätete Zahlungen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Fälligkeitstag rechtmäßig und ohne dass einer schriftliche Mitteilung bedarf in Rechnung stellen. Ein eventuell entstehender Gewährleistungsanspruch berechtigt den Kunden nicht, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachzukommen oder nur teilweise zu erfüllen.
6. ÜBERGANG VON EIGENTUM UND GEFAHR - EIGENTUMSVORBEHALT
MR.SNOW behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Ungeachtet der Eigentumsvorbehaltsklausel bezüglich der verkauften Produkte gehen die zugehörigen Risiken (einschließlich des Risikos von Verlust oder Zerstörung) bei Lieferung der Produkte in der in Klausel 4 beschriebenen Art auf den Kunden über. Dementsprechend erklärt der Kunde sich bereit, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden verkauften Produkte auf seine Kosten und im Namen von MR.SNOW gegen alle Risiken, die sie erleiden oder verursachen können, zu sichern und versichern, bis die Produkte vollständig bezahlt sind. Der Kunde hat die Produkte pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten an den Produkten hat der Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Der Kunde erklärt sich außerdem einverstanden, MR.SNOW über jegliches materielle oder gerichtliche Vorkommen, das die Produkte, die der Eigentumsvorbehaltsklausel unterliegen, betreffen könnte, zu informieren. Der Kunde hat Dritte auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen, die, insbesondere durch Pfändung, auf die Vorbehaltsware zugreifen. Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Der Kunde darf die Produkte nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
Im Falle von Schadenersatz-und Schmerzensgeldansprüchen Dritter trägt der Kunde die gesamte Verantwortung, die im Zusammenhang mit unseren Waren/Leistungen entstehen können.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung umfasst jegliche Herstellungsfehler oder Materialfehler beginnend mit dem in Klausel 4 beschriebenen Lieferdatum und gilt für Orte, an denen derartige Produkte unter normalen Betriebs- und Wartungsbedingungen eingesetzt werden für einen Zeitraum von einem (1) Jahr für Mängel.
Bei Erhalt der Ware hat der Kunde unmittelbar zu prüfen, ob die gelieferte Ware frei von sichtbaren Mängeln ist. Unterlässt der Käufer diese Prüfung, entfällt jegliche Lieferantenhaftung. Etwaige Beanstandungen sind uns innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung/ Dienstleistungsbeendigung schriftlich anzuzeigen. Um sich auf die Gewährleistungsrechte zu berufen, muss der Kunde MR.SNOW schriftlich und innerhalb der oben genannten Frist die vermeintlich entdeckten Mängel der Produkte mitteilen und diese belegen. Der Kunde muss die Beurteilung dieser Mängel und deren Reparatur in den Fabriken von MR.SNOW oder den Ersatz durch MR.SNOW ermöglichen.
Grundsätzlich haften wir für fehlerhafte Produkte/Dienstleistungen nur im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. MR.SNOW ist nicht verpflichtet Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, wenn:
- durch unsachgemäße oder abnormale Nutzung an den von uns gelieferten Waren/ Dienstleistungen Schäden aufgetreten sind;
- unsere Bau-, Wartungs- und Servicerichtlinien bzw. -informationen nicht berücksichtigt oder nicht korrekt oder mangelhaft umgesetzt wurden;
- ohne unsere Einwilligung an den von uns gelieferten Waren/Dienstleistungen Eingriffe oder Veränderungen durch Dritte oder vom Besitzer/ Betreiber selbst vorgenommen werden;
- Mängel und deren Folgen, die aus der normalen Abnutzung des Produktes oder aus sonstigen äußeren Einflüssen resultieren, angeführt werden;